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"Wie Du Dich als Lehrer (m/w/d) krankenversichern kannst und welche Besonderheiten es gibt erfährst Du bei uns." - Max Rejhon

Herzlich Willkommen

Schön, dass Du hier bist

Ob Du noch studierst, im Referendariat oder bereits verbeamtet bist.

Wir helfen Dir gerne die richtige beihilfekonforme Krankenversicherung zu finden.

Mit einer starken Marke im Rücken der - Deutschen Beamten Versicherung / DBV - bieten wir zielgerichtete Lösungen für deine Laufbahn.

Wir freuen uns auf Dich.

Private Versicherung für Lehrer und Beamte (m/w/d)

welche Tarifkombination ist die beste für mich?

Deine Info-Box:

Beihilfe ist die Hilfe deines Dienstherrn Dich im Krankheits-, Pflege- und Geburtenfall finanziell zu unterstützen (Fürsorgepflicht) und einen Teil der Kosten zu übernehmen.

Das Leistungsspektrum ist ähnlich wie das einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wobei jedes Bundesland auch eigene Regelungen haben kann (Landesbeihilfeverordnung), welche an die Bundesregelungen des Bundes (Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) angelehnt sind.

Für den restlichen Teil (z.B. 50%) bist Du verpflichtet eine beihilfekonforme Krankenversicherung abzuschließen, denn 100% müssen abgedeckt sein - nicht mehr und auch nicht weniger.
Beihilfe bekommst Du nur, wenn Du den anderen Teil privat absicherst.

Bleibst Du hingegen in der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV), bekommst Du keine Beihilfe und musst deine Beiträge zu 100% selbst tragen.

Aus diesem Grund wählen die meisten Lehrerinnen und Lehrer eine Private Krankenversicherung (PKV), bei welcher Sie lediglich 50% der Kosten tragen und auch noch bessere Leistungen haben.
Das hängt 1. von dem Bundesland ab, in welchem Du verbeamtet bist und 2. von deinem Familienstatus.

NRW z.B. beteiligt sich zu 50% an deiner Krankenversicherung. Auch wenn Du ein Kind hast.

Hast Du zwei Kinder (oder mehr), bekommst Du 70% Beihilfe und musst entsprechend nur 30% absichern.

Kinder bekommen in NRW sogar 80% Beihilfe, sodass nur 20% abzusichern sind.
Dieser ändert sich entweder beim Wechsel des Bundeslandes, wenn dort andere Regelungen gelten und/ oder bei der Änderung des Familienstatus z.B., wenn Kinder hinzukommen oder eben nicht mehr kindergeldberechtigt sind.

Beim Pensionseintritt bekommst Du 70% Beihilfe, sodass Du nur 30% selbst tragen musst.
In NRW bekommen Kinder 80% Beihilfe, sodass nur noch 20% abgesichert werden müssen.
Ja, das ist selbstverständlich möglich. Zusätzlich zu den Altersrückstellungen in deinem Vertrag kannst Du freiwillig mehr Geld einzahlen.

Wir sammeln das Kapital für Dich und setzen es bei Pensionseintritt beitragsmindernd für Dich ein.

Außerdem kannst Du diese Kosten auch noch steuerlich absetzen.
Die 1,00 €-Anwartschaft ist eine spezielle Lösung für Studentinnen und Studenten des Lehramts.

Sie sichert dir beim Abschluss deinen Gesundheitszustand ab und friert diesen ein. Wenn Du dann dein Referendariat beginnst, kannst Du einfach deine Krankenversicherung aktivieren und musst keine neuen Gesundheitsfragen beantworten.

Solltest Du also in der Zwischenzeit erkrankt sein, einen Unfall haben oder eine Allergie entwickeln, hat das auf deine Krankenversicherung keinen Einfluss mehr.

Somit gehst Du Risikozuschlägen aus dem Weg.
Dafür haben wir eine APP – DBV – Meine Gesundheit. Nachdem Du beim Arzt gewesen bist, erhältst Du eine Rechnung in zweifacher Ausführung von ihm nach Hause gesendet (Original & Duplikat).

In der Regel hast Du dann ein Zahlungsziel von ca. 30 Tagen. Mit deinem Handy fotografierst Du deine Rechnung einfach ab und lädst diese in der App hoch. Nach 5-10 Tagen bekommst Du dein Geld von uns überwiesen.

Gleichzeitig schickst Du eine Rechnung an die Beihilfestelle, welche dir ihren Teil dazusteuert. Sollte etwas vom Betrag gekürzt werden, reichst Du uns bitte auch diese Kürzung ein.

Wir prüfen dann, ob wir auch hierfür aufkommen. Dafür solltest Du unbedingt unseren Beihilfeergänzungstarif abschließen.
Im Grunde funktioniert es hier genuso, wie bei all deinen anderen Arztrechnungen auch (siehe Punkt 8).

Bei einem hohen Rechnungsbetrag z.B. bei Entbindung, einem längeren Krankenhausaufenthalt oder einer Operation kannst Du dem Krankenhaus eine Freigabe erteilen, welche es bevollmächtigt direkt mit der DBV abzurechnen.

Lediglich die Rechnung über die privatärztliche Behandlung wird immer an Dich gesendet. Diese kannst Du dann ganz einfach über die App – DBV Meine Gesundheit – hochladen und an uns übermitteln.
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Max Rejhon

Geschäftsführer

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Chiara Janosch

Kauffrau für Versicherungen

Chiara Janosch

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sollten wir dein Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf deine Anfrage

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    Unser Bonus

    01

    01. Body-Mass-Index-Bonus

    02

    02. Nichtraucher-Bonus

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    03. Sportabzeichen-Bonus

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    04. Erstattung bis zu 6 Monatsbeiträgen in unseren Ausbildungstarifen

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